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18.01.2012: Aktuelles Baugeschehen [Aktuelles], Presse [Presse] |
23.11.2011: Aktuelles Baugeschehen [Aktuelles], Presse [Presse], BBN-Infos ergänzt [BBN-Infos] |
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13.09.2011: Aktuelles Baugeschehen [Aktuelles], Presse [Presse], BBN-Infos ergänzt [BBN-Infos] |
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Am 24.04.2003 führte Umweltminister Dietzel (Abbildung 1) den
ersten Spatenstich für eine der größten Altlastensanierungen im
Regierungsbezirk Darmstadt bzw. Hessen aus - die Sanierung der
Bodenverunreinigungen im Bereich des ehemaligen Betriebsgeländes der
chemischen Fabrik Neuschloß in Lampertheim-Neuschloß. Damit wurde die
termingerechte Inangriffnahme dieses Großprojektes, das mit dem offiziellen
Beginn der Grundwassersanierung am 13.06.2002 durch das Hessische Ministerium
für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUELV) eingeleitet wurde,
konsequent fortgesetzt. Die unter der Projektleitung der HIM GmbH – Bereich
Altlastensanierung (HIM-ASG) durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen werden nach
derzeitiger Planung mit Gesamtkosten von ca. 65 Mio. EUR und einer Dauer von
ca. 8 Jahren veranschlagt. Die Kosten werden zum überwiegenden Teil vom Land
Hessen getragen, mit finanzieller Beteiligung der Stadt Lampertheim und mit
einem begrenzten Eigenkostenbeitrag der betroffenen Eigentümer. Die Produktion wurde 1927 eingestellt. Nach Schließung und Abriss des Fabrikgebäudebestandes lag das Gelände lange Zeit brach. Obwohl beim Abriss unterirdische Fundamentreste und z.T. auch unterirdische Kellerräume nicht vollständig rückgebaut worden waren, wurde das Gelände in den 50iger und 80iger Jahren sukzessive bebaut. Mittlerweile weist das frühere Betriebsgelände 125 bebaute Grundstücke mit insgesamt ca. 600 Einwohnern auf (Abbildung 2). Die vorgenannten Bodenuntersuchungen ergaben, dass der Bereich des ehemaligen Fabrikgeländes flächendeckend, oberflächennah und z.T. in große Tiefen reichend mit Arsen, Blei, Kupfer, Thallium, Quecksilber, Zink, Zinn sowie mit polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK), mineralölbürtigen Kohlenwasserstoffen und mit polychlorierten Dibenzo-p-dioxinen und –furanen (PCDD/F) verunreinigt ist. Insbesondere die hohe Löslichkeit der aus der Produktion resultierenden Arsen-Verunreinigungen und die gezielte Versickerung Arsenbelasteter Prozesswässer der Fabrik führten darüber hinaus zu Grundwasserverunreinigungen mit Arsen, die sich im oberen Grundwasserleiter auf einer Breite von ca. 180 m und auf einer Länge von ca. 600 m niederschlagen. Aufgrund der Höhe und der Toxizität der Schadstoffbelastungen war im Standortbereich ein erhebliches Gefährdungspotential für die Schutzgüter Mensch und Grundwasser zu besorgen, so dass unter Berücksichtigung der geltenden Rechtslage sowohl für den Boden als auch für das Grundwasser ein Sanierungsbedarf festgestellt wurde. Auf Grundlage der von CDM gemäß Bundes-Bodenschutzgesetz im Auftrag der HIM-ASG und des Regierungspräsidiums Darmstadt erstellten und für verbindlich erklärten Sanierungspläne für die Grundwasser- und Bodensanierungen wurden 2002 vier Sanierungsbrunnen und zwei Reinfiltrationsbrunnen eingerichtet, Rohrleitungen zur Wasseraufbereitungsanlage verlegt, die Anlage selbst errichtet und mit den vorbereitenden Maßnahmen für die jetzt eingeleitete Bodensanierungsmaßnahme begonnen. Kontaminiertes Grundwasser wird hydraulisch aus dem Grundwasserleiter entnommen und mit einem Durchsatz von maximal 32 m³ / h über die mit zwei Fällungs-/Flockungsstufen und einer nachgeschalteten Aktivkohle-Reinigung versehene Wasseraufbereitungsanlage geleitet. Anschließend wird das gereinigte, von Arsen befreite Grundwasser unter Einhaltung der strengen Grenzwerte der Trinkwasserverordnung wieder in den Grundwasserleiter infiltriert. Die Bodensanierung wird gemäß Sanierungsplan in 5 Sanierungsabschnitten erfolgen, wobei für jeden Abschnitt ca. 1,5 bis 2 Jahre Sanierungsdauer veranschlagt werden. Kernpunkt der Bodensanierung ist ein genereller Austausch des Oberbodens bis in 1 m Tiefe. Dies stellt einen nachhaltigen Schutz des Menschen vor einem Kontakt mit kontaminiertem Bodenmaterial oder vor der Verwehung und Einatmung kontaminierter Staubteilchen sicher. Darüber hinaus ist in großflächigen, hochgradig und tiefgreifend kontaminierten Bereichen, wie z.B. dem 1. Sanierungsabschnitt, ein weitergehender Aushub bis > 1,5 m Tiefe und das anschließende Einbringen einer Sickerwassersperrschicht vorgesehen. Letztere dient dem nachhaltigen Schutz des Grundwassers vor einer andauernden Auswaschung von im Boden verbliebenen Schadstoffen. In kleinflächigen Schadenszentren mit tiefreichenden Kontaminationen wird der Boden bis in Tiefen von 3 – 4 m ausgetauscht, um das weitere Auswaschen von Schadstoffen zu verhindern. Nach erfolgtem Aushub werden die Grundstücke wieder verfüllt und einschließlich der Gartenanlagen unter Berücksichtigung der Belange der Eigentümer wieder hergestellt. Unter Berücksichtigung des sensiblen Umfeldes erfolgt die mit dem offiziellen Startschuss eingeleitete Pilotsanierung unter Einhaltung strengster Auflagen hinsichtlich des Arbeits- und Anwohnerschutzes. Die Maßnahme wird durch umfangreiche Untersuchungen zu Staubemission und –immission, mit denen die Staub- und Schwebstaubkonzentrationen in der Atemluft, die Staubdepositionen und die Schadstoffgehalte in Stäuben erfasst werden, während der Baumaßnahmen begleitet. |
Abb.1: Minister Dietzel (links) im Anschluss an den ersten Spatenstich
Abb.2: Luftbild (1995)
Abb.3: Historische Fotografie der Fabrik aus dem Jahr 1926 |