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Neutraler Ansprechpartner
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Informationsvermittlung und Transparenz
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Gespräche, Versammlungen
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Mittler zwischen den verschiedenen Interessen
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Hilfestellung für Mitwirkung am Sanierungsprozess
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Was vom BBN nicht erwartet werden darf
Eine Interessensvertretung der jeweils am Sanierungsprozess Beteiligten.
Das Bürgerbüro kann die Entscheidungen sowohl der HIM-ASG als auch der Behörden nicht verändern. Das Bürgerbüro hat keine Grundsatzentscheidungsbefugnis.
Eine rechtlich verbindliche Beratung zu den Kosten, zu Schadensersatzzahlungen und ähnliches. Dies sind alleinige Kompetenzen der Behörden und der HIM-ASG.